Off-Road E-Bikes – Rechtlicher Hinweis
Off-Road E-Bikes – Nutzung nur auf privatem Gelände
Die in der Kategorie „Off-Road E-Bikes“ angebotenen Modelle leisten mehr als 250 W bzw. unterstützen über 25 km/h. Sie gelten damit in Deutschland nicht als Pedelec oder Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug und sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Erlaubte Nutzung
Diese Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf privatem, abgesperrtem Gelände genutzt werden, für das eine entsprechende Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Eine Nutzung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Radwegen oder in Wäldern und öffentlichen Parks ist nicht zulässig.
Was im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich wäre
- Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung
- Versicherungskennzeichen (Kfz-Haftpflicht)
- Gültige Fahrerlaubnis (je nach Fahrzeugklasse)
- Einhaltung der Helm- und Ausrüstungspflichten
Verantwortung des Käufers
Mit dem Kauf bestätigst du, dass du das Fahrzeug ausschließlich bestimmungsgemäß auf privatem Gelände einsetzt. Für Verstöße gegen geltendes Recht sowie für Schäden, die aus einer unzulässigen Nutzung entstehen, übernimmt Radwatt keine Haftung.
Sicherheit
Trage stets geeignete Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, ggf. Protektoren). Fahre vorausschauend und passe deine Geschwindigkeit an das Gelände und dein Können an.
Dieser Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Einordnung kann sich ändern; im Zweifel wende dich an die zuständige Behörde.